Kirchlicher Datenschutz und KI

Kirchlicher Datenschutz und KI

Wie wir verantwortlich mit neuen Technologien umgehen

mit ChatGPT erstellt

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Science-Fiction mehr – sie ist in unserem Alltag angekommen. Ob bei automatischen Übersetzungen, beim Schreiben von Texten oder bei der Erstellung von Kalenderterminen: KI-gestützte Tools wie ChatGPT, DeepL, Grammarly oder Office Copilot sind aus vielen Arbeitsbereichen nicht mehr wegzudenken.

Auch in kirchlichen Einrichtungen hält diese Technologie Einzug. Pfarrerinnen und Pfarrer nutzen KI für Andachtstexte. In der Öffentlichkeitsarbeit helfen KI-Systeme beim Schreiben von Beiträgen. Und in der Verwaltung werden E-Mails stilistisch überarbeitet oder Formulare optimiert.

Was bedeutet das für den Datenschutz – speziell nach dem DSG-EKD? Denn eines ist klar: Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten verbindliche rechtliche Regeln. Und die hören nicht an der Kirchentür auf.

Friedhofsverwaltung und missionarische Kirche

Was hat die Friedhofsverwaltung einer Kirchengemeinde mit missionarische Gemeindearbeit zu tun? Auf den ersten Blick sicherlich erst einmal nichts. Das eine ist ein mehr oder wenig aus der Geschichte heraus gewachsener Dienstleistungsauftrag vieler Kirchengemeinden und das Andere ist der Auftrag Jesu. Dennoch ist sehr oft beides zu leisten.

Natürlich kann man es sich einfach machen und sagen: Wir geben die Friedhofsverwaltung ab. Manche Kirchengemeinde machen das auch. Dennoch ist es nicht einfach, sondern sehr oft ein schwieriger und langwieriger Prozess. Sehr oft weigern sich die Kommunen die Friedhöfe zu übernehmen, obwohl es ihre Pflichtaufgabe ist.