Was eine AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt sozialpolitisch, gesellschaftspolitisch und theologisch bedeuten würde
Analyse. Stand: 13. Mai 2026. Die Angaben wurden in zwei Prüfschritten gegengeprüft: erstens am veröffentlichten AfD-Programm und an kirchlichen Primärquellen, zweitens an Verfassungsrecht, Staatsverträgen, Sozialstatistiken und weiteren unabhängigen Einordnungen. Der Text ist keine Rechtsberatung und keine Wahlempfehlung im parteipolitischen Sinn, sondern eine sozialethische Analyse.

Ich habe diesen Artikel geschrieben, auch wenn ich vielleicht von manchem Widerspruch erfahren werde. Doch ich halte ihn für notwendig, um die aktuelle Situation der Kichen in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen. Sachsen-Ahalt beginnt 10km neben meinem Wohnort. Also es betrifft mehr oder weniger auch mich.
Die Debatte über eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt wird schnell moralisch, schnell schrill und schnell parteipolitisch. Für die Kirchen wäre sie aber vor allem eine Bewährungsprobe der Wirklichkeit: Wie belastbar sind ihre Rechtspositionen? Wie viel soziale Infrastruktur tragen sie tatsächlich? Wo sind sie verwundbar? Und was heißt in dieser Lage eigentlich christliches Zeugnis?
1. Worum es geht
Die Frage ist nicht nur, ob evangelische und katholische Kirchenleitungen die AfD scharf kritisieren dürfen. Das tun sie, und zwar mit ungewöhnlicher Klarheit. Die entscheidendere Frage lautet: Was steht real auf dem Spiel, wenn ein Landesverband, der programmatisch Kirchenasyl, Kirchenfinanzierung, Religionsfreiheit, politische Bildung und freie Wohlfahrtspflege angreift, Regierungsverantwortung erhielte? Das Thema ist brisant, weil es nicht bei symbolischen Konflikten bleibt. Es berührt den Sozialstaat, den Schutz vulnerabler Gruppen, das Verhältnis von Staat und Religion, das Selbstverständnis der Kirchen und das demokratische Klima in einem Land, in dem die Kirchen längst Minderheitenkirchen sind.
Sachsen-Anhalt ist dafür ein besonders empfindlicher Ort. Die Kirchen sind zahlenmäßig schwach, institutionell aber weiterhin präsent. Nach Angaben der Evangelischen Landeskirche Anhalts gehören von rund 2,15 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Sachsen-Anhalts nur etwa 231.000 der evangelischen und rund 64.800 der römisch-katholischen Kirche an; zusammen sind das 13,8 Prozent der Bevölkerung.[8] Gleichzeitig betreiben kirchliche Träger Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen, Behindertenhilfe, Jugendhilfe und Seelsorge. Die reale Bedeutung der Kirchen ist also viel größer als ihre Mitgliederquote, aber kleiner als ihr historisches Selbstbild.
Die AfD Sachsen-Anhalt hat ihr Regierungsprogramm nach eigener Darstellung auf einem Landesparteitag beraten, geändert und beschlossen.[1] Darin richtet sich der Konflikt nicht nur gegen einzelne kirchliche Positionierungen, sondern gegen bestimmte Formen kirchlicher Präsenz im öffentlichen Raum. Das Programm will Kirchenasyl unterbinden, staatliche Kirchensteuerverwaltung auf Bundesebene abschaffen, die Mittelverwendung kirchlicher Staatsleistungen stärker zweckbinden, die Förderung der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt beenden und staatliche Prüfrechte bis zu freien Trägern ausweiten.[2][5][6] In der Summe entsteht daraus kein bloßer Streit über Privilegien, sondern eine politische Strategie der Delegitimierung: Die Kirchen erscheinen nicht mehr als zivilgesellschaftliche Partner, sondern als Gegner in einem Kulturkampf.
Die leitenden Geistlichen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und des Bistums Magdeburg bewerten das Programm deshalb als Angriff auf Menschenwürde, Freiheit und Solidarität. Sie erklären, die Positionen der AfD Sachsen-Anhalt seien mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, weil sie aus ihrer Sicht auf Abwertung und Ausgrenzung setzten.[7] Dieser Satz ist hart. Er gewinnt aber erst Gewicht, wenn man ihn nicht als Kirchenrhetorik liest, sondern mit den konkreten Machtmitteln einer Landesregierung zusammendenkt.
Zwischenthema: Von der Empörung zur Lageanalyse
Es reicht nicht, die AfD moralisch abzulehnen. Es reicht aber auch nicht, kirchliche Warnungen als bloße Angstkampagne abzutun. Wer die Lage ernst nimmt, muss zwischen vier Ebenen unterscheiden: erstens dem, was eine Landesregierung tatsächlich rechtlich verändern kann; zweitens dem, was sie politisch und administrativ unter Druck setzen kann; drittens dem, was sie kommunikativ markieren und delegitimieren kann; und viertens dem, was kirchliche Akteure dem real entgegensetzen können. Genau an dieser Unterscheidung entscheidet sich, ob die Kirchen handlungsfähig sind oder nur warnen.
2. Die reale Ausgangslage der Kirchen: Minderheit mit Infrastruktur
Die Kirchen in Sachsen-Anhalt stehen in einem doppelten Spannungsverhältnis. Sie sind gesellschaftlich nicht mehr selbstverständlich, aber sozialstaatlich weiterhin tief eingebunden. Wer nur auf Gottesdienstbesuch und Mitgliederzahlen schaut, sieht eine schrumpfende Minderheit. Wer auf soziale Dienste, Bildung, Pflege, Krankenhausseelsorge, Friedhöfe, Beratungsarbeit, Schulen, Notfallseelsorge und Ehrenamt schaut, sieht ein Netz, das weit über die Mitgliedschaft hinaus wirkt.
Die Diakonie Mitteldeutschland beschreibt sich als Wohlfahrtsorganisation der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Sie umfasst schwerpunktmäßig Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie Teile Brandenburgs und Sachsens. Sie nennt 35.000 Mitarbeitende und 2.000 Einrichtungen und Dienste; tätig ist sie unter anderem in Gesundheit, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Familien- und Sozialberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Suchthilfe, Bildung sowie Migrations- und Ausländerhilfe.[9] Das ist keine bloße Interessenvertretung der Kirche, sondern ein Teil der sozialen Daseinsvorsorge.
Auf katholischer Seite zeigt das Bistum Magdeburg eine ähnliche Spannung. Es hatte 2023 nach eigener Statistik 71.925 Katholikinnen und Katholiken und rund 7.000 sonntägliche Gottesdienstbesucherinnen und -besucher.[10] Gleichzeitig nennt es für seine sozialen Einrichtungen unter anderem 32 Kindertagesstätten mit 2.146 Plätzen, 13 Kinderheime, 22 Sozialstationen, 79 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 19 Altenpflegeheime, vier Krankenhäuser und 6.550 Mitarbeitende in karitativen und sozialen Einrichtungen.[10] Schon diese Zahlen zeigen: Die katholische Kirche in Sachsen-Anhalt ist zahlenmäßig klein, aber sozial weit verzweigt.
Daraus ergibt sich eine reale Stärke, aber auch eine reale Verwundbarkeit. Die Stärke liegt darin, dass Kirche vor Ort nicht nur als Bischofswort vorkommt, sondern als Kita-Leitung, Pflegekraft, Beratungsstelle, Schulträger, Hospizdienst, Krankenhausseelsorge, Jugendverbandsarbeit und Gemeindepfarramt. Die Verwundbarkeit liegt darin, dass viele dieser Arbeitsfelder mit staatlichen Rahmenbedingungen, Förderprogrammen, Leistungsvereinbarungen, Anerkennungen, Schulen, Bau- und Denkmalschutzfragen, Wohlfahrtsrecht und politischem Klima verbunden sind. Eine feindselige Landesregierung müsste nicht alles verbieten. Sie könnte vieles verlangsamen, neu bewerten, unter Generalverdacht stellen oder durch permanente Rechtfertigungspflichten erschöpfen.
Hinzu kommt die finanzielle Erosion der Kirchen selbst. Mitgliederschwund, demografischer Wandel und sinkende Kirchensteuereinnahmen vermindern die Eigenmittel, mit denen kirchliche Träger sozialstaatliche Leistungen mittragen. Je kleiner die Eigenkraft wird, desto stärker wiegt jeder politische Eingriff in öffentliche Finanzierung, jedes Infragestellen von Kooperationen und jede administrative Verzögerung. Gerade im Osten, wo die Kirchen Minderheitenkirchen sind, kann ein relativ kleiner finanzieller Schnitt große symbolische und praktische Folgen haben.
Zwischenthema: Die Kirchen sind nicht reich an Spielraum
Das verbreitete Bild einer reichen Kirche trifft für den Alltag in Sachsen-Anhalt nur begrenzt. Es gibt Gebäude, Grundstücke, Stiftungen und historische Rechtspositionen. Aber Gebäude sind nicht automatisch liquide Mittel, und viele historische Kirchen sind eher Kostenstellen als Geldquellen. Wenn die EKD Staatsleistungen erklärt, weist sie zudem ausdrücklich darauf hin, dass staatliche Refinanzierungen für Kitas, Krankenhäuser oder Pflege keine Kirchenprivilegien sind, sondern Teil der Daseinsvorsorge im subsidiären Sozialstaat.[13] Genau diese Unterscheidung ist politisch wichtig: Staatsleistungen, Kirchensteuer, Sozialleistungsvergütungen, Projektförderungen und freiwillige Zuwendungen sind unterschiedliche Dinge. Wer sie absichtlich vermischt, erzeugt den Eindruck, kirchliche Sozialarbeit sei ein illegitimer Griff in die Staatskasse.
3. Was die AfD tatsächlich im Programm angreift
Eine nüchterne Analyse muss zuerst beim Text bleiben. Die AfD Sachsen-Anhalt arbeitet mit einer scharfen Sprache gegen die etablierten Parteien, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Kirchenleitungen, Migrationspolitik, Gleichstellungspolitik und politische Bildung. In der Präambel verwendet sie Begriffe wie „Altparteienherrschaft“, spricht von einer drohenden „Diktatur der Altparteien“ und beschreibt sich selbst als letzte Chance für demokratische Selbstbehauptung.[1] Solche Formulierungen sind nicht bloß Stilfragen. Sie markieren ein politisches Grundmuster: Institutionen, die widersprechen, erscheinen nicht als legitime Gegenüber, sondern als Teil eines feindlichen Systems.
Das betrifft die Kirchen besonders deutlich. Die AfD spricht von „Kirchensteuerkirchen“ und wirft ihnen vor, sich vom christlichen Auftrag entfernt zu haben.[1] Sie stellt ihnen ein eigenes Verständnis von Christentum entgegen, das stärker auf kulturelle Identität, traditionelle Familienbilder und Abgrenzung zum Islam setzt. Darin liegt die entscheidende Verschiebung: Christentum wird nicht zuerst als Glaube, Nachfolge, Nächstenliebe und Gewissensbindung verstanden, sondern als kultureller Marker. Die real existierenden Kirchen gelten nur so lange als nützlich, wie sie diese Identitätspolitik stützen.
3.1 Kirchenasyl: humanitäre Praxis als Ziel staatlicher Härte
Am deutlichsten ist der Angriff beim Kirchenasyl. Das AfD-Programm fordert, Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt zu unterbinden und Kirchengemeinden finanziell zur Rechenschaft zu ziehen. Es will prüfen lassen, ob das Vermitteln oder Gewähren von Kirchenasyl den Anfangsverdacht der Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt erfüllt. Außerdem sollen Gemeinden für Folgekosten verantwortlich gemacht werden können, wenn Abschiebefristen durch Kirchenasyl verstreichen.[2]
Kirchenasyl ist rechtlich kompliziert und politisch umstritten. Es ist kein eigenes staatliches Rechtsinstitut, aber eine kirchliche Notfallpraxis, die Behörden in der Regel kennen und über Verfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einordnen. Die kirchliche Begründung lautet nicht: Gemeinden stehen über dem Recht. Sie lautet: In einzelnen Härtefällen braucht es Zeit, damit eine drohende Verletzung von Menschenwürde, Gesundheit, Familie oder Schutzanspruch noch einmal überprüft werden kann. Wer diese Praxis kriminalisierend rahmt, trifft nicht nur eine migrationspolitische Position, sondern eine konkrete Form kirchlicher Gewissensverantwortung.
Sozialpolitisch wäre die Wirkung erheblich. Gemeinden und Pfarrerinnen oder Pfarrer müssten nicht nur mit öffentlicher Kritik rechnen, sondern mit Strafanzeigen, Kostenforderungen oder Verwaltungsdruck. Schon die Drohung kann genügen, um kleinere Gemeinden abzuschrecken. Das ist ein Machtmittel: Nicht die Zahl der Fälle allein entscheidet, sondern die Angst vor persönlicher Haftung, medialer Markierung und finanzieller Überforderung.
3.2 Staatsleistungen und Kirchensteuer: Finanzpolitik als Druckpolitik
Bei den Staatsleistungen ist die Lage differenzierter, als manche Schlagzeile nahelegt. Im veröffentlichten Programm heißt es, Staatsleistungen sollten bei gleichbleibendem Gesamtvolumen allen christlichen Kirchen proportional zur Mitgliederzahl zugutekommen; ihre Verwendung solle auf geistliches Personal und Gebäudeerhalt beschränkt werden, und Kirchen sollten für den Bezug Rechenschaft über die Verwendung und den Gesamthaushalt ablegen.[5] In einem früheren Programmentwurf wurde die Forderung deutlich härter formuliert. Für die aktuelle Bewertung ist aber das veröffentlichte Programm maßgeblich.
Rechtlich wäre ein einfacher Stopp der Staatsleistungen ohnehin nicht beliebig möglich. Staatsleistungen beruhen auf historischen Rechtstiteln und werden über Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Weimarer Reichsverfassung in das geltende Verfassungsrecht einbezogen. Der Bund hält in einer Parlamentsinformation 2026 fest, dass ein Bundesgesetz zur Ablösung bislang nicht existiert.[12] Die EKD erklärt ebenfalls, die Ablösung brauche einen gesetzlichen Rahmen und einen Wertersatz, weil die Leistungen historische Entschädigungsansprüche betreffen.[13]
Das bedeutet aber nicht, dass die Kirchen in Sicherheit wären. Eine Landesregierung kann rechtlich Fragwürdiges politisch trotzdem versuchen. Sie kann Haushaltspositionen verschieben, Vertragsauslegungen provozieren, Berichtspflichten ausweiten, Förderungen an neue Bedingungen knüpfen und langwierige Rechtsstreitigkeiten riskieren. Gerichte können am Ende korrigieren, aber soziale Träger planen nicht in Gerichtsperioden, sondern in Haushaltsjahren, Personalverträgen und laufenden Diensten.
Ähnliches gilt für den staatlichen Kirchensteuereinzug. Die AfD Sachsen-Anhalt will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, den staatlichen Einzug der Kirchensteuer zu beenden.[6] Auch das wäre nicht allein landespolitisch entscheidbar. Aber die politische Stoßrichtung ist klar: Die großen Kirchen sollen ihre Sonderstellung verlieren und wie Vereine behandelt werden. Das klingt formal gleichheitsorientiert, unterschlägt aber den besonderen verfassungsrechtlichen Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts und die lange Entwicklung des Religionsverfassungsrechts.
3.3 Evangelische Akademie und politische Bildung
Besonders aufschlussreich ist der Angriff auf die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt. Die AfD will die Landesförderung von 70.000 Euro beenden und begründet das mit dem Vorwurf politischer Agitation.[5] Die Akademie selbst weist die Vorwürfe als falsch, verzerrt und frei erfunden zurück.[17] Unabhängig davon ist der Fall symptomatisch: Politische Bildung wird nicht als Ort pluraler Debatte akzeptiert, sondern als gegnerisches Lager markiert, sobald sie Themen wie Demokratie, Klima, Migration, Geschlechtergerechtigkeit oder gesellschaftlichen Zusammenhalt behandelt.
Für die Kirchen ist das gefährlich, weil Akademien, Bildungswerke und Schulen zu den Orten gehören, an denen sie jenseits des Gottesdienstes öffentlich sprechen. Wenn solche Orte als „politische Agitation“ delegitimiert werden, entsteht ein Klima, in dem kirchliche Bildung nur noch dann akzeptabel ist, wenn sie unpolitisch, folkloristisch oder binnenkirchlich bleibt. Das widerspricht dem Selbstverständnis evangelischer und katholischer Sozialethik, die öffentliche Verantwortung ausdrücklich einschließt.
3.4 Religionsfreiheit: Wenn ein Grundrecht nach Nützlichkeit sortiert wird
Das Programm enthält eine Passage zum Islam, in der die AfD erklärt, Religionsfreiheit sei zu einem „Supergrundrecht“ aufgebläht worden; sie wolle die Religionsfreiheit auf „angemessene Maßstäbe“ zurückführen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Einfluss des Islam in Sachsen-Anhalt zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig sei.[4] Für christliche Kirchen ist das nicht nur ein Problem muslimischer Gemeinden. Religionsfreiheit ist kein christliches Sonderrecht. Wenn sie politisch nach kultureller Erwünschtheit sortiert wird, verliert sie ihren Charakter als Grundrecht.
Hier berührt sich Religionspolitik mit Gesellschaftspolitik. Eine Kirche, die ihre eigene Freiheit verteidigt, muss auch die Freiheit anderer Religionsgemeinschaften verteidigen, solange diese sich im Rahmen des Rechts bewegen. Andernfalls wird Religionsfreiheit zur Privilegienordnung: Christen ja, Muslime nur eingeschränkt, säkulare Weltanschauungen je nach politischem Nutzen. Ein solcher Ansatz wäre mit dem Grundgedanken des Art. 4 Grundgesetz, also der unverletzlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit, schwer vereinbar.[12]
3.5 Kontrolle freier Träger: Transparenz oder Einschüchterung?
Das Programm fordert außerdem, den Landesrechnungshof zu stärken und Prüfrechte bis zum Endempfänger öffentlicher Mittel auszuweiten, auch bei privatrechtlichen Trägern, die öffentliche Gelder über Vergütungsvereinbarungen erhalten.[6] Transparenz über öffentliche Mittel ist legitim. Niemand sollte öffentliche Gelder sachfremd verwenden. Brisant wird der Vorschlag jedoch durch seine politische Rahmung: Es geht ausdrücklich auch darum, angeblichen Missbrauch für Kampagnen oder Demonstrationen „gegen rechts“ zu verhindern.[6]
Damit wird Kontrolle nicht neutral eingeführt, sondern als Instrument in einem Kulturkampf angekündigt. Für Caritas, Diakonie, AWO, Paritätische und andere Träger könnte das bedeuten: mehr Prüfdruck, mehr Bürokratie, mehr politische Verdächtigung, mehr Angst vor öffentlichen Kampagnen. Sozialpolitisch ist die entscheidende Frage nicht, ob Kontrolle sein darf. Die Frage ist, ob Kontrolle fair, rechtsstaatlich und für alle gleich gilt oder ob sie selektiv gegen missliebige Träger eingesetzt wird.
4. Sozialpolitisches Resümee: Es geht um die Infrastruktur der Hilfe
Sozialpolitisch steht nicht die Bequemlichkeit kirchlicher Amtsträger im Zentrum. Es geht um die Infrastruktur der Hilfe. Wer eine kirchliche Kita, eine Beratungsstelle für Schwangere, eine Migrationsberatung, eine Suchtberatung, eine Behinderteneinrichtung, ein katholisches Krankenhaus, eine diakonische Pflegeeinrichtung oder eine Schulstiftung unter Druck setzt, trifft Menschen, die in der Regel keine starken Lobbys haben.
Die katholische Initiative „BEWUSST WÄHLEN!“ bringt diesen Punkt deutlich zur Sprache. Sie will Menschenwürde, Nächstenliebe, Dialog und Solidarität in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen und wird vom Bistum Magdeburg, der Caritas, der Edith-Stein-Schulstiftung, dem Katholikenrat, dem Bistumsrat, der Katholischen Akademie, der Katholischen Erwachsenenbildung und weiteren Akteuren getragen.[14] Caritas-Direktor Thomas Keitzl verweist dabei ausdrücklich auf Menschen in Armut, Kranke, ältere Menschen und Flüchtlinge, die zunehmend unter Druck gerieten.[15]
Das sozialpolitische Risiko einer AfD-Regierung läge nicht zwingend im sofortigen Zusammenbruch kirchlicher Einrichtungen. Viele Leistungen sind gesetzlich geregelt und refinanziert. Pflegeheime schließen nicht automatisch, weil eine Landesregierung die Kirche kritisiert. Krankenhäuser verlieren nicht über Nacht ihren Versorgungsauftrag. Kitas werden nicht allein durch politische Rhetorik abgeschafft. Das reale Risiko liegt anders: Es ist kumulativ, administrativ und atmosphärisch.
Kumulativ bedeutet: Viele kleine Maßnahmen ergeben zusammen einen großen Druck. Eine Projektförderung läuft aus. Eine Beratungsstelle muss neue Nachweise liefern. Eine Akademie verliert Landesmittel. Gemeinden verzichten aus Angst auf Kirchenasyl. Schulträger sehen sich politischer Kampagne ausgesetzt. Ehrenamtliche ziehen sich zurück. Mitarbeitende in Migrationsarbeit, Demokratiebildung oder Queer-Seelsorge werden öffentlich markiert. Keiner dieser Schritte muss für sich allein dramatisch erscheinen; zusammen verändern sie die Handlungsspielräume sozialer Arbeit.
Administrativ bedeutet: Der Staat muss nicht immer verbieten, um zu steuern. Er kann verzögern, prüfen, berichten lassen, umdeuten, Bedingungen ändern, Haushaltsansätze verschieben, Genehmigungen schleppend behandeln oder Behörden zu härteren Auslegungen anhalten. Wer täglich mit Sozialverwaltung arbeitet, weiß: Schon ein Klima des Misstrauens kann Mitarbeitende binden, Projekte lähmen und Träger vorsichtig machen.
Atmosphärisch bedeutet: Soziale Hilfe braucht Vertrauen. Geflüchtete, Arme, Süchtige, psychisch Erkrankte, Wohnungslose, Kinder in belasteten Familien und Menschen mit Behinderung kommen nicht in Beratungsstellen, wenn sie den Eindruck haben, dort beginne ein staatlicher Kontrollpfad. Eine politische Kultur, die Hilfe für bestimmte Gruppen als Fehlanreiz oder gesellschaftliche Schwächung beschreibt, verändert die Beziehung zwischen Helfenden und Hilfesuchenden. Genau darum geht es sozialpolitisch: Wird Hilfe als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung verstanden oder als verdächtige Parteinahme für die Falschen?
Die Kirchen sind hier real aufgestellt, weil sie Einrichtungen, Personal, Rechtsabteilungen, Trägerstrukturen, Berufsverbände, Schulen, Akademien und lokale Gemeinden haben. Sie sind zugleich real gefährdet, weil sie kleiner werden, eigene Mittel verlieren und in vielen ostdeutschen Regionen kulturell nicht mehr selbstverständlich sind. Ihre stärkste Gegenkraft ist deshalb nicht der moralische Appell, sondern der konkrete Nachweis: Welche Einrichtung vor Ort ist betroffen? Welche Menschen arbeiten dort? Welche Menschen werden dort unterstützt? Welche Kosten hätte der Staat, wenn diese Träger ausfallen? Welche Lücke entstünde im Dorf, im Stadtteil, im Landkreis?
Zwischenthema: Subsidiarität ist kein Kirchengeschenk
Ein Schlüsselbegriff ist Subsidiarität. Der Staat erfüllt soziale Aufgaben nicht nur mit eigenen Behörden, sondern auch mit freien Trägern. Darunter sind Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und gemeinnützige Unternehmen. Diese Träger erhalten öffentliche Mittel nicht, weil der Staat ihre Weltanschauung belohnen will, sondern weil sie Leistungen erbringen, die der Sozialstaat braucht. Die EKD weist deshalb zu Recht darauf hin, dass solche Refinanzierungen nicht mit Staatsleistungen im engeren Sinn verwechselt werden dürfen.[13] Für den politischen Streit ist diese Unterscheidung zentral. Wer sie verwischt, macht aus sozialstaatlicher Arbeit ein Kirchenprivileg.
5. Gesellschaftspolitisches Resümee: Demokratie ist mehr als Mehrheitswille
Gesellschaftspolitisch ist die Kernfrage: Welche Art von Demokratie wird vorausgesetzt? Das AfD-Programm betont den Mehrheitswillen und beschreibt Demokratie stark als Durchsetzung des Volkswillens gegen eine angeblich herrschende Elite.[1] Demokratie hat tatsächlich mit Mehrheiten zu tun. Aber liberale Demokratie besteht nicht nur aus Mehrheiten. Sie besteht auch aus Menschenwürde, Grundrechten, Minderheitenschutz, Gewaltenteilung, freier Presse, unabhängiger Justiz, Wissenschaftsfreiheit, Religionsfreiheit und der Möglichkeit, Regierungsmacht öffentlich zu kritisieren.
Die Kirchen warnen in ihrer gemeinsamen Erklärung genau vor dieser Verschiebung. Sie sehen eine Abkehr von Freiheitsrechten in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen und nennen unter anderem die politische Bemessung von Religionsfreiheit, eine völkisch-nationalistische Verengung von Kunst und Kultur, Angst vor Veränderung, Polarisierung, Ausgrenzung und Verächtlichmachung des Rechtsstaats.[7] Man muss nicht jede kirchliche Formulierung übernehmen, um die Logik zu erkennen: Wenn Institutionen nur noch dann als demokratisch gelten, wenn sie die Regierungslinie stützen, wird Demokratie plebiszitär verengt.
Für die Kirchen ist diese Gefahr doppelt. Erstens sind sie selbst Institutionen mit öffentlichem Gewicht. Sie können unter Druck geraten, wenn sie widersprechen. Zweitens stehen sie für Menschen ein, die keine Mehrheit bilden: Geflüchtete, Arme, Minderheiten, Einsame, Kranke, Menschen mit Behinderung, Kinder in schwierigen Familien, Sterbende. Gesellschaftspolitisch ist genau das der Test: Eine Demokratie zeigt ihre Qualität nicht daran, wie sie die Starken bestätigt, sondern wie sie die Schwachen schützt.
Nicht jeder Mensch, der AfD wählt, ist rechtsextrem. Viele wählen aus Ärger, Enttäuschung, Abstiegsangst, Migrationssorgen, Misstrauen gegenüber Institutionen oder dem Gefühl, von Politik und Medien nicht ernst genommen zu werden. Gerade deshalb wäre es falsch, die Debatte nur moralisch gegen Wählerinnen und Wähler zu führen. Aber es wäre ebenso falsch, das Programm und die staatliche Einordnung des Landesverbandes zu verharmlosen. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt teilte 2024 im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutzbericht 2023 mit, der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD werde seit dem Vorjahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; seine politische Agitation richte sich gegen zentrale Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, insbesondere Menschenwürde und Demokratieprinzip.[16]
Für eine Kirche heißt das: Sie darf Menschen nicht beschämen, aber sie muss Ideologien widersprechen. Sie muss zuhören, ohne Menschenfeindlichkeit zu normalisieren. Sie muss Ängste ernst nehmen, ohne Sündenböcke zu produzieren. Sie muss Kritik an Regierungspolitik zulassen, ohne Rechtsstaat und Menschenwürde preiszugeben. Diese Unterscheidungsfähigkeit ist gesellschaftspolitisch entscheidend.
Zwischenthema: Kultur-Christentum gegen öffentliche Verantwortung
Ein besonderer Konflikt liegt im Begriff des Christlichen. Die AfD präsentiert sich oft als Verteidigerin christlicher Kultur, während sie zugleich Kirchenleitungen und kirchliche Sozialethik scharf angreift. Das ist kein Zufall. Kultur-Christentum eignet sich gut als Identitätszeichen: Es braucht Kirchengebäude, Feiertage, Weihnachtsmarkt, Abendland und Tradition. Es braucht aber nicht zwingend Nächstenliebe gegenüber Fremden, Solidarität mit Schwachen, Selbstkritik, Buße oder Feindesliebe. Darum ist die Unterscheidung gesellschaftspolitisch so wichtig. Ein Christentum, das nur Identität stabilisiert, kann sehr schnell zum Abgrenzungsritual werden. Ein Christentum, das öffentliche Verantwortung übernimmt, wird zwangsläufig unbequem.
Die Initiative „BEWUSST WÄHLEN!“ setzt deshalb nicht bei Parteitaktik an, sondern beim Menschenbild. Ihr Leitgedanke lautet, Wählen sei Ausdruck von Menschenbild, Gewissen und Verantwortung vor Gott und Menschen.[14] Das ist gesellschaftspolitisch klüger als ein reiner Anti-AfD-Reflex. Denn in einer pluralen Gesellschaft muss Kirche begründen, warum sie spricht: nicht, weil sie Macht bewahren will, sondern weil sie Menschenwürde, Gewissen und Schutz der Schwachen als öffentliche Güter versteht.
6. Theologisches Resümee: Was heißt in dieser Lage christlich?
Theologisch ist der Konflikt tiefer als die Frage nach Kirchensteuer, Staatsleistungen oder einer Akademieförderung. Es geht um die Frage, ob Christentum als kulturelle Besitzstandswahrung oder als Nachfolge Jesu verstanden wird. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wie Kirche öffentlich spricht.
Das biblische Menschenbild beginnt nicht beim Pass, nicht bei kultureller Homogenität, nicht bei Leistung und nicht bei politischer Nützlichkeit. Es beginnt mit der Würde des Menschen vor Gott. In christlicher Sprache: Der Mensch ist Geschöpf Gottes, Ebenbild Gottes, angewiesen auf Gnade, gerufen zur Verantwortung. Die Diakonie Mitteldeutschland formuliert in ihrem Leitbild, die biblische Zusage, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist, schreibe jedem Einzelnen einen unvergleichlichen Wert und höchste Würde zu; daraus folgt der Auftrag, für das Recht der Schwachen und die Gleichwertigkeit aller Menschen einzutreten.[9]
Darum kann Kirche nicht schweigen, wenn Menschen nach Herkunft, Religion, Behinderung, Armut, sexueller Identität, Alter oder Verwertbarkeit sortiert werden. Sie kann auch nicht schweigen, wenn Religionsfreiheit nur für kulturell gewünschte Religionen gelten soll. Und sie kann nicht so tun, als sei die Kriminalisierung humanitärer Gewissensentscheidungen beim Kirchenasyl eine normale verwaltungspolitische Frage. Theologisch ist das nicht irgendein Randthema, sondern die Probe auf das Evangelium.
Die Kirche Jesu Christi ist nicht einfach eine Werteagentur. Sie ist auch nicht nur Sozialverband. Sie ist zuerst eine Gemeinschaft, die von Gottes Zuwendung lebt und daraus öffentlich handelt. Aber gerade daraus folgt, dass sie nicht neutral sein kann, wenn Würde bestritten, Schwache unter Druck gesetzt und Angst politisch bewirtschaftet wird. Neutralität gegenüber Entwürdigung ist keine Ausgewogenheit, sondern Preisgabe des eigenen Bekenntnisses.
Gleichzeitig muss Kirche ihre eigene Glaubwürdigkeit prüfen. Wer Menschenwürde öffentlich verteidigt, muss Missbrauch aufarbeiten. Wer Solidarität predigt, muss fair mit Mitarbeitenden umgehen. Wer Dialog fordert, muss auch mit wütenden und enttäuschten Menschen sprechen. Wer Demokratie verteidigt, darf innerkirchlich nicht autoritär handeln. Wer Flüchtlinge schützt, muss erklären können, warum Recht, Barmherzigkeit und Gewissensprüfung zusammengehören. Theologische Klarheit ohne Selbstkritik wird schnell moralisch überheblich.
Das theologische Resümee lautet deshalb: Die Kirchen dürfen sich nicht auf die Rolle religiöser Kulturverwalter reduzieren lassen. Sie sind dann glaubwürdig, wenn sie den Menschen schützen, den andere zum Problem erklären. Sie sind aber nur dann überzeugend, wenn ihr öffentliches Wort aus gelebter Praxis kommt: aus Pflege, Beratung, Seelsorge, Schule, Gottesdienst, Trauerbegleitung, Asylbegleitung, Schuldnerberatung, Hospizarbeit, Kinder- und Jugendhilfe und aus dem alltäglichen Aushalten widersprüchlicher Lebenslagen.
Zwischenthema: Bekenntnis ist mehr als Protest
Bekenntnis bedeutet in dieser Lage nicht zuerst, eine Partei zu beschimpfen. Bekenntnis bedeutet, die Unterscheidung sichtbar zu machen: Wo wird Angst geschürt, und wo wird Wahrheit gesagt? Wo wird ein Mensch reduziert, und wo wird er als Ebenbild Gottes angesehen? Wo wird Hilfe zur politischen Sünde erklärt, und wo wird sie als Pflicht der Barmherzigkeit verstanden? Wo wird „christlich“ als Abgrenzungscode benutzt, und wo wird Christus im Nächsten gesucht?
7. Was die Kirchen real tun können
Aus der Analyse folgt eine praktische Agenda. Erstens brauchen die Kirchen eine rechtliche Vorarbeit. Staatsverträge, Religionsunterricht, Kirchensteuerverwaltung, Staatsleistungen, Schulträgerschaft, Zuwendungsrecht und kirchliche Selbstverwaltung müssen nicht erst dann geprüft werden, wenn Konflikte eskalieren. Das Land Sachsen-Anhalt weist selbst auf die Staatsverträge mit den evangelischen Kirchen seit 1993 und mit dem Heiligen Stuhl seit 1998 hin.[11] Diese Verträge sind keine Dekoration. Sie sind ein rechtlicher Schutzraum, der vorbereitet, erklärt und gegebenenfalls verteidigt werden muss.
Zweitens brauchen die Kirchen eine soziale Kartografie. Jede Gemeinde, jeder Kirchenkreis, jede Pfarrei, jeder Verband sollte sagen können, welche Einrichtungen vor Ort kirchlich oder kirchennah getragen werden, wie viele Menschen dort arbeiten, wie viele Menschen dort Unterstützung finden und wie die Finanzierung funktioniert. Solange die Debatte abstrakt bleibt, gewinnen Schlagworte. Wenn deutlich wird, dass es um die Kita im Ort, die Beratungsstelle in der Kreisstadt, das Pflegeheim, die Förderschule oder die Krankenhausseelsorge geht, wird die Debatte real.
Drittens brauchen die Kirchen Bündnisse. Die katholische Initiative ist bereits Teil des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sachsen-Anhalt Weltoffen und wird ökumenisch unterstützt.[14] Das ist ein richtiger Ansatz. Kirche allein kann eine gesellschaftliche Polarisierung nicht tragen. Sie braucht Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Sportvereine, Kommunalpolitik, Schulen, Kultur, Wissenschaft, Feuerwehr, Unternehmen, jüdische Gemeinden, muslimische Gemeinden, säkulare Humanisten und lokale Initiativen. Nicht alle müssen theologisch übereinstimmen. Sie müssen aber eine gemeinsame Grenze ziehen: Menschenwürde, Rechtsstaat und Minderheitenschutz sind nicht verhandelbar.
Viertens brauchen die Kirchen Gesprächsfähigkeit in Richtung der eigenen Leute. Viele Haupt- und Ehrenamtliche sind unsicher. Manche sympathisieren selbst mit AfD-Positionen. Andere wollen den Konflikt vermeiden. Wieder andere fürchten, dass eine klare Haltung Gemeinden spaltet. Diese Sorge ist ernst. Aber Konfliktvermeidung ist keine Seelsorge. Es braucht Schulungen, Argumentationstrainings, Predigthilfen, Gemeindeabende, Gesprächsformate und klare Leitlinien für den Umgang mit menschenfeindlicher Sprache. Nicht jede Stammtischparole muss mit einer Pressemitteilung beantwortet werden. Aber sie darf auch nicht unwidersprochen zur Normalität werden.
Fünftens brauchen die Kirchen eine Kommunikationsstrategie, die weniger von oben spricht. Bischofsworte sind wichtig, aber nicht ausreichend. Entscheidend sind lokale Gesichter: die Pflegekraft, die Kita-Leiterin, der Pfarrer, die Schulsozialarbeiterin, der Caritasberater, die Ehrenamtliche in der Wärmestube, der Krankenhausseelsorger, die junge Lehrerin an einer katholischen Schule. Sie können erklären, was Solidarität im Alltag bedeutet. Sie können auch sagen, wo die Kirchen selbst überfordert sind. Diese Ehrlichkeit ist glaubwürdiger als institutionelle Selbstverteidigung.
Sechstens müssen die Kirchen Missbrauch, Machtfragen und eigene Milieuverengung weiter bearbeiten. In Ostdeutschland gibt es eine tiefe Distanz zu Institutionen. Viele Menschen empfinden Kirche als fremd, belehrend oder irrelevant. Wenn Kirche in dieser Lage nur moralisiert, erreicht sie die Falschen und bestätigt Vorurteile. Wenn sie aber zuhört, konkret hilft und zugleich klare Grenzen gegen Menschenverachtung zieht, kann sie Vertrauen zurückgewinnen.
Zwischenthema: Die Grenze zwischen Dialog und Normalisierung
Dialog ist notwendig, aber nicht grenzenlos. Mit Wählerinnen und Wählern muss gesprochen werden. Mit Sorgen muss gerechnet werden. Mit Enttäuschung muss ehrlich umgegangen werden. Aber Positionen, die Menschenwürde relativieren, Minderheitenrechte als Störung der Mehrheit darstellen oder Religionsfreiheit nach kultureller Erwünschtheit sortieren, dürfen nicht als normale christliche Meinung erscheinen. Kirche muss dialogfähig bleiben, ohne die eigene Mitte zu verlieren.
8. Schluss: Die Bewährungsprobe ist konkret
Die Kirchen in Sachsen-Anhalt sind nicht machtlos. Sie haben Rechtstitel, Staatsverträge, Schulen, Sozialträger, Diakonie, Caritas, Gemeinden, Pfarrerinnen und Pfarrer, Ehrenamtliche, Bischöfe, Akademien, Seelsorge, Öffentlichkeit und internationale kirchliche Netzwerke. Aber sie sind auch nicht unangreifbar. Sie werden kleiner, ärmer, älter und gesellschaftlich weniger selbstverständlich. Genau deshalb wäre eine AfD-geführte Landesregierung nicht nur ein politischer Gegner, sondern ein Stresstest für die tatsächliche Widerstandsfähigkeit kirchlicher Institutionen.
Sozialpolitisch geht es um die Frage, ob Hilfe weiterhin als gemeinsame Verantwortung gilt oder ob sie nach Herkunft, Nützlichkeit und politischer Erwünschtheit sortiert wird. Gesellschaftspolitisch geht es um die Frage, ob Demokratie mehr ist als Mehrheitswille gegen Institutionen. Theologisch geht es um die Frage, ob Christentum Kulturmarke oder Nachfolge ist.
Die Kirchen sollten deshalb nicht nur warnen. Sie sollten zeigen. Zeigen, wo sie Menschen dienen. Zeigen, welche Einrichtungen bedroht wären. Zeigen, welche Rechte gelten. Zeigen, was Religionsfreiheit für alle bedeutet. Zeigen, dass Nächstenliebe nicht unpolitisch ist. Zeigen, dass Barmherzigkeit nicht gegen Recht ausgespielt werden muss. Und zeigen, dass ein christliches Menschenbild nicht zur Dekoration taugt, sondern zur Verteidigung derer verpflichtet, die sonst zuerst unter die Räder kommen.
Das wäre kein bloßer Spruch. Das wäre Kirche in der Wirklichkeit.
Gottvertrauen: Hoffnung ist keine Vertröstung
Am Ende darf die Kirche nicht nur mit Sorge, Analyse und Abwehr dastehen. Sie lebt nicht aus der Angst vor politischen Mehrheiten, sondern aus dem Vertrauen auf Gott. Dieses Vertrauen ist kein Rückzug aus der Wirklichkeit und keine fromme Beruhigung. Es ist die geistliche Kraft, die nüchtern hinsehen lässt, ohne zu verbittern; die widersprechen lässt, ohne den Menschen hinter seiner Meinung zu verlieren; die handeln lässt, auch wenn die eigenen Möglichkeiten begrenzt sind.
Gottvertrauen heißt in dieser Lage: Die Kirche muss nicht die Retterin der Demokratie spielen. Sie muss aber treu sein in dem Auftrag, der ihr gegeben ist. Sie kann nicht alles verhindern, aber sie kann bezeugen, was ihr anvertraut ist: die Würde jedes Menschen, die Nähe Gottes zu den Schwachen, die Pflicht zur Barmherzigkeit, die Freiheit des Glaubens und die Hoffnung, dass Wahrheit stärker ist als Lüge und Liebe stärker als Verachtung.[21]
Darum wäre ein Schluss nur mit Warnungen zu wenig. Die Kirchen werden, wenn der politische Druck wächst, nicht zuerst an ihren Strategiepapiere gemessen, sondern an ihrer geistlichen Haltung. Bleiben sie betend? Bleiben sie barmherzig? Bleiben sie wahrhaftig? Bleiben sie bei denen, die Angst haben? Bleiben sie auch gegenüber ihren Gegnern frei von Hass? Das ist nicht weich, sondern anspruchsvoll. Christliche Hoffnung nimmt die Gefahr ernst, aber sie überlässt ihr nicht das letzte Wort.
Gerade in Sachsen-Anhalt, wo die Kirchen klein geworden sind, kann Gottvertrauen eine besondere Gestalt gewinnen. Es muss nicht triumphal auftreten. Es kann leise, beharrlich und öffentlich sein: im Gespräch an der Kirchentür, im Schutzraum einer Beratungsstelle, im Mut einer Kita-Leitung, in der Seelsorge im Krankenhaus, im Gebet einer Gemeinde, in der klaren Stimme eines Gemeindekirchenrates, in der praktischen Solidarität mit Menschen, die sonst schnell übersehen werden.
Das letzte Wort der Kirche ist deshalb nicht: Wir haben Macht. Es ist auch nicht: Wir haben Angst. Ihr letztes Wort ist: Wir vertrauen Gott. Aus diesem Vertrauen heraus können die Kirchen nüchtern planen, rechtlich streiten, sozial handeln, politisch widersprechen und zugleich geistlich gelassen bleiben. Nicht weil alles gut ist. Sondern weil Gott größer ist als jede politische Lage und weil der Auftrag der Kirche auch dann gilt, wenn die Zeiten schwerer werden.
So endet dieser Artikel nicht mit einer Drohung und nicht mit einem Parteispruch, sondern mit einer geistlichen Zumutung: Die Kirche soll wachsam sein, aber nicht verzagt; klar, aber nicht lieblos; widerständig, aber nicht selbstgerecht; hoffnungsvoll, aber nicht naiv. Gottvertrauen ist keine Flucht aus der Verantwortung. Es ist der Grund, aus dem Verantwortung überhaupt möglich bleibt.
Endnoten
- [1] AfD Sachsen-Anhalt, AfD Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt, veröffentlichte Onlinefassung. Die Präambel erklärt, das Programm sei in Landesfachausschüssen entworfen, auf dem Landesparteitag diskutiert, abgeändert und beschlossen worden; zugleich werden die großen Kirchen als „Kirchensteuerkirchen“ kritisiert. URL: https://afd-regierungsprogramm.de/
- [2] Ebd., Abschnitt Migration: Forderung, Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt zu unterbinden, Prüfung von Strafbarkeit und möglicher Kostenverantwortung von Kirchengemeinden. URL: https://afd-regierungsprogramm.de/
- [3] Ebd., Abschnitt Migration: Forderung einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des gegenwärtig geltenden Asyl-Grundrechts und Umwandlung in ein staatliches Gnadenrecht. URL: https://afd-regierungsprogramm.de/
- [4] Ebd., Abschnitt „Nein zu Muezzin und Minarett!“: Aussagen zur Religionsfreiheit und zur Beschränkung des Einflusses des Islam, soweit rechtlich zulässig. URL: https://afd-regierungsprogramm.de/
- [5] Ebd., Abschnitt „Christentum fördern, nicht nur zwei Kirchen!“ und „Kein Geld mehr für die Evangelischen Akademie!“: Reform der Staatsleistungen, Rechenschafts- und Offenlegungspflichten, Streichung der Landesförderung der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt. URL: https://afd-regierungsprogramm.de/
- [6] Ebd., Abschnitt Finanzpolitik: Forderung, den staatlichen Kirchensteuereinzug auf Bundesebene zu beenden, und Forderung, Prüfrechte des Landesrechnungshofes bis zu Endempfängern öffentlicher Gelder auszuweiten. URL: https://afd-regierungsprogramm.de/
- [7] Bistum Magdeburg / Leitende Geistliche in Sachsen-Anhalt, AfD-Wahlprogramm: Angriff auf Menschenwürde, Freiheit und Solidarität, 11.04.2026. URL: https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/nachrichten/leitende-geistliche-in-sachsen-anhalt-zum-afd-wahlprogramm
- [8] Evangelische Landeskirche Anhalts, Zahlen und Fakten: Kirchen in Sachsen-Anhalt, Zensus 2022; dort: 231.061 evangelisch, 64.841 römisch-katholisch, zusammen 13,8 Prozent. URL: https://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/zahlen-und-fakten. Die gemeinsame kirchliche Erklärung nennt rund 300.000 evangelische und katholische Christen im Land. URL siehe [7].
- [9] Diakonie Mitteldeutschland, Über uns: 35.000 Mitarbeitende, 2.000 Einrichtungen, Tätigkeitsfelder; Leitbild mit Bezug auf Ebenbildlichkeit, Würde, Recht der Schwachen und Gleichwertigkeit. URL: https://www.diakonie-mitteldeutschland.de/ueber-uns/
- [10] Bistum Magdeburg, Statistik: Bistumszahlen 2023 und soziale Einrichtungen, unter anderem 32 Kindertagesstätten, 13 Kinderheime, 22 Sozialstationen, 79 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 19 Altenpflegeheime, vier Krankenhäuser und 6.550 Mitarbeitende in karitativen und sozialen Einrichtungen. URL: https://www.bistum-magdeburg.de/bischof-bistum/bistum/statistik
- [11] Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt, Staatsverträge des Landes Sachsen-Anhalt: Vertragsunterzeichnung mit den evangelischen Landeskirchen am 15.09.1993; Vertrag mit dem Heiligen Stuhl seit 15.01.1998. URL: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/kirchen-und-juedische-gemeinden/staatsvertraege-des-landes-sachsen-anhalt
- [12] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 4, Art. 7 und Art. 140, amtliche Fassung bei Gesetze im Internet. URLs: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
- [13] Deutscher Bundestag, hib 286/2026, AfD-Vorlage zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen, 13.04.2026; dort Hinweis, dass bislang kein Bundesgesetz zur Ablösung existiert. URL: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1164920. Ergänzend: EKD, Staatsleistungen – Antworten auf die wichtigsten Fragen. URL: https://www.ekd.de/staatsleistungen-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-77702.htm
- [14] Bistum Magdeburg, „BEWUSST WÄHLEN!“ Katholische Initiative zur Landtagswahl gestartet, 05.05.2026: Ziel, Trägerkreis, ökumenische Unterstützung und Einbindung in Sachsen-Anhalt Weltoffen. URL: https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/nachrichten/bewusst-waehlen-die-katholische-initiative-zur-landtagswahl-am-692026
- [15] Ebd., Aussagen des Caritasdirektors Thomas Keitzl zu Menschen in Armut, Kranken, älteren Menschen und Flüchtlingen; Aussagen der Edith-Stein-Schulstiftung zu demokratischer Bildung und gleicher Würde. URL siehe [14].
- [16] Landesportal Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung: Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 vor, 02.07.2024. Dort: Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und Angaben zum rechtsextremistischen Personenpotenzial. URL: https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen (Einzelmeldung UID 492877).
- [17] Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt, Falsch, verzerrt und frei erfunden, 15.04.2026; Reaktion auf die Vorwürfe und die geplante Streichung der Landesförderung. URL: https://ev-akademie-wittenberg.de/diskurs/falsch-verzerrt-und-frei-erfunden/
- [18] Mediendienst Integration, Kirchenasyl: Zahlen und Rechtslage, aktualisiert 10.03.2026; Überblick über Kirchenasyl, BAMF-Meldungen und bundesweite Zahlen. URL: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/asylrecht/kirchenasyl-zahlen-und-rechtslage/
- [19] AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm – Entwurf, Bearbeitungsstand 5. März 2026, offizieller PDF-Entwurf. Er wurde für den Abgleich früherer Formulierungen herangezogen; für die Bewertung im Text ist die veröffentlichte Onlinefassung maßgeblich. URL: https://afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-04_Entwurf_AfD-Regierungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf
- [20] Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Haushalts- und Finanzinformationen 2026/2027; ergänzend Berichterstattung zum sinkenden Kirchensteueraufkommen. URL: https://www.ekmd.de/asset/VtFJgI_dQYKF5yX9yxQOWw/ds-06-1-1-finanzbericht-hh-2026-2027.pdf
- [21] Biblische Bezugspunkte für das Gottvertrauen: Ps 46; Ps 23; Mi 6,8; Mt 5,13-16; Mt 6,33; Röm 8,38-39; 2 Tim 1,7. Die Stellen werden hier nicht als Parteibegründung verwendet, sondern als geistliche Orientierung für Hoffnung, Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Furchtlosigkeit.
Literatur- und Quellenverzeichnis
- AfD Sachsen-Anhalt: AfD Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt. https://afd-regierungsprogramm.de/ (abgerufen am 13.05.2026).
- AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt, Entwurf, Bearbeitungsstand 05.03.2026. https://afd-lsa.de/wp-content/uploads/2026/03/2026-03-04_Entwurf_AfD-Regierungsprogramm-2026_Rev.1.0.pdf (abgerufen am 13.05.2026).
- Bistum Magdeburg: AfD-Wahlprogramm – Angriff auf Menschenwürde, Freiheit und Solidarität, 11.04.2026. https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/nachrichten/leitende-geistliche-in-sachsen-anhalt-zum-afd-wahlprogramm
- Bistum Magdeburg: „BEWUSST WÄHLEN!“ Katholische Initiative zur Landtagswahl gestartet, 05.05.2026. https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/nachrichten/bewusst-waehlen-die-katholische-initiative-zur-landtagswahl-am-692026
- Bistum Magdeburg: Statistik. https://www.bistum-magdeburg.de/bischof-bistum/bistum/statistik
- Diakonie Mitteldeutschland: Über uns. https://www.diakonie-mitteldeutschland.de/ueber-uns/
- Evangelische Landeskirche Anhalts: Zahlen und Fakten. https://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/zahlen-und-fakten
- Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt: Staatsverträge des Landes Sachsen-Anhalt. https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/kirchen-und-juedische-gemeinden/staatsvertraege-des-landes-sachsen-anhalt
- Grundgesetz, Art. 4, Art. 7, Art. 140, amtliche Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/
- Deutscher Bundestag: AfD-Vorlage zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen, hib 286/2026, 13.04.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1164920
- EKD: Staatsleistungen – Antworten auf die wichtigsten Fragen. https://www.ekd.de/staatsleistungen-antworten-auf-die-wichtigsten-fragen-77702.htm
- Landesportal Sachsen-Anhalt: Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 vor, Pressemitteilung vom 02.07.2024. https://www.sachsen-anhalt.de/bs/pressemitteilungen (Einzelmeldung UID 492877).
- Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt: Falsch, verzerrt und frei erfunden, 15.04.2026. https://ev-akademie-wittenberg.de/diskurs/falsch-verzerrt-und-frei-erfunden/
- Mediendienst Integration: Kirchenasyl: Zahlen und Rechtslage, aktualisiert 10.03.2026. https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/asylrecht/kirchenasyl-zahlen-und-rechtslage/
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland: Finanzbericht / Haushalt 2026/2027. https://www.ekmd.de/asset/VtFJgI_dQYKF5yX9yxQOWw/ds-06-1-1-finanzbericht-hh-2026-2027.pdf
- Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers, revidiert 2017, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart; ergänzend: Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, Katholische Bibelanstalt, Stuttgart 2016.
